top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Böckler-Line GmbH und unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die Böckler-Line GmbH nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

Angebote

Angebote sind für die Dauer von 4 Wochen nach Abgabe gültig. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Unser Zahlungsziel beträgt 45 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Der Mindestbestellwert beträgt 50,00 €.

 

Lieferfristen

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. 

 

Versand

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Verpackungskosten gehen zu unseren Lasten. Verpackungsmaterial wird von uns nicht zurückgenommen. Die Kosten des Transports inklusive Transportversicherung trägt der Käufer. Ab einem Nettowarenwert von 1.000,00 € erfolgt die Lieferung frei Haus.

 

Gewährleistung

Mängelrügen sind schriftlich unverzüglich nach Wareneingang zu erheben. Sollten von uns zu vertretende Mängel vorliegen, sind wir zunächst berechtigt, schadhafte Teile auszubessern oder aber den Käufer entsprechend neu zu beliefern. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl oder wird die Nachbesserung unzumutbar verzögert, hat der Käufer das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Gleiches gilt, wenn die Neulieferung ebenfalls mangelhaft ist.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen einschließlich Nebenforderungen (z. B. Zinsen, Mahngebühren) bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Veräußert der Käufer die Ware weiter, so tritt er seine Kaufpreisforderung bis zur Höhe seiner offenen Verbindlichkeiten einschließlich Nebenforderungen an uns ab.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Fürth. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Fürth.

bottom of page